Eine verbindliche Regelung zu freiwilligen Spenden hat in einer Kassenordnung keinen Platz. Bisher haben die Fraktionskolleg*innen ihr Fraktionssitzungsgeld ohne formelle Verpflichtung freiwillig an den Kreisverband gespendet – ein Zeichen gelebter Solidarität und Vertrauenskultur.
Eine reglementierend Festschreibung wäre rechtlich ohnehin nicht durchsetzbar und könnte im Gegenteil Misstrauen stiften, wo bisher Eigenverantwortung und gute Praxis bestehen.
Zudem halte ich die Umwidmung der Fraktionssitzungsgelder für den Kreisverband für unangemessen:
- Diese Mittel sind ursprünglich für die interne Fraktionsarbeit bestimmt.
- Eine pauschale Entschädigung für ehrenamtliche Funktionen (Vorsitz, Stellvertretung, Schriftführung) ist dagegen sinnvoll und fair – sie sollte als Wertschätzung der zusätzlichen Arbeit verstanden werden, nicht als Pflichtabgabe.
