| Veranstaltung: | Kreisversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landkreis Lindau |
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| Tagesordnungspunkt: | 3 Anträge |
| Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 18.08.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 29.08.2026, 22:55 |
A5: Erlass einer Beitrags- und Kassenordnung – Teil 2
Antragstext
Die Kreisversammlung wolle beschließen:
Eine Beitrags- und Kassenordnung mit dem im Anhang vorgeschlagenen Wortlaut wird
erlassen.
Kernpunkte:
- Niederschrift der von vergangenen Kreisversammlungen beschlossenen
Mindestbeiträge für Mitglieder – 8 Euro pro Monat für Einzelmitglieder
(01.12.2014) bzw. 13 Euro pro Monat für Lebensgemeinschaften oder Familien
(11.02.2015),
Bitte an Mandatsträger*innen um freiwillige Spenden in Höhe ihrer
fraktionsgebundenen Entschädigungen,
Erstattung der Reisekosten auch für Ersatzdelegierte ohne Stimmrecht.
Begründung
Viele Regelungen rund um das Finanzielle waren bislang lediglich in Einzelbeschlüssen protokolliert oder wurden schriftlich oder sogar nur mündlich vereinbart. Damit waren sie schwierig nachvollziehbar – insbesondere für Mitglieder, die zum Zeitpunkt dieser Beschlüsse noch nicht dabei waren.
Um die Nachvollziehbarkeit dauerhaft zu verbessern, sollen diese Regelungen deshalb in dieser Beitrags- und Kassenordnung festgehalten werden. Sie führt keine gänzlich neuen Regelungen ein, sondern beruft sich auf vergangene Beschlüsse oder gelebte Praxis.
Bezüglich der Mindesthöhe der Mitgliedsbeiträge sei darauf hingewiesen, dass diese die Empfehlungen des Bundes- und Landesverbandes unterschreiten. Sie sind mittlerweile auch nicht mehr kostendeckend, da pro Mitglied größere Abgaben an höhere Gliederungen geleistet werden müssen. Zwar ist die Gesamtsumme aller Mitgliedsbeiträge bislang kein Verlustgeschäft, da einzelne Mitglieder solidarisch deutlich höhere Beiträge leisten, jedoch wollen wir langfristig nicht von dieser Solidarität abhängig sein. Deshalb möchte der Kreisvorstand direkt im Anschluss an die Abstimmung über diesen Antrag eine offene Diskussion über eine mögliche Anpassung der Mindestbeiträge in der Zukunft führen.
Die freiwilligen Spenden der Mandatsträger*innen waren in der Vergangenheit eine der wichtigsten finanziellen Stützen des Kreisverbandes. Deshalb wurden bei vergangenen Kommunalwahlen auch dahingehende schriftliche Vereinbarungen mit den Kandidierenden getroffen. Dies wurde bei der diesjährigen Kommunalwahl nicht verfolgt. Dennoch erwartet der Kreisvorstand weiterhin, dass sich Mandatsträger*innen solidarisch mit dem Kreisverband zeigen.
Damit auch gewählte Ersatzdelegierte, die keine Delegierten vertreten und damit kein Stimmrecht haben, ungeachtet ihrer finanziellen Möglichkeiten an den Delegiertenversammlungen teilnehmen können, möchte der Kreisvorstand die Reisekosten auch für diese Ersatzdelegierten erstatten. Somit können diese Mitglieder Einblicke in innerparteiliche Entscheidungsprozesse gewinnen und sich auf diesen Ebenen vernetzen.
