| Veranstaltung: | Kreisversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landkreis Lindau |
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| Tagesordnungspunkt: | 3 Anträge |
| Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 01.07.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 10.07.2026, 18:19 |
A2: Amtszeit der Bundesdelegierten – Anpassung von § 4 Abs. 11 Geschäftsordnung
Antragstext
Die Kreisversammlung wolle beschließen:
§ 4 Abs. 11 der Geschäftsordnung für Versammlungen des Kreisverbandes Lindau
(Bodensee) und seiner Untergliederungen wird wie folgt angepasst.
Alte Fassung:
Soweit nicht durch Satzung, Gesetz oder Beschluss anders geregelt,
betragen die Amtszeiten grundsätzlich 2 Jahre.
Wiederwahl ist möglich.
Ordentliche Wahlen der Kreisvorstandsmitglieder finden im Mai ungerader
Jahre statt, ordentliche Wahlen der Delegierten zu
Delegiertenversammlungen im Mai gerader Jahre.
Ist eine Nach- oder Ergänzungswahl erforderlich, erfolgt diese nur für den
Rest der laufenden Amtszeit.
Neue Fassung:
Soweit nicht durch Satzung, Gesetz oder Beschluss anders geregelt,
betragen die Amtszeiten grundsätzlich 2 Jahre.
Ordentliche Wahlen der Kreisvorstandsmitglieder finden im Mai ungerader
Jahre statt, ordentliche Wahlen der Delegierten zu
Delegiertenversammlungen im Mai gerader Jahre.
Abweichend von diesen Regelungen betragen die Amtszeiten der Delegierten
zur Bundesversammlung grundsätzlich 1 Jahr und ordentliche Wahlen dieser
Delegierten finden im Mai jeden Jahres statt.
Wiederwahl ist möglich.
Ist eine Nach- oder Ergänzungswahl erforderlich, erfolgt diese nur für den
Rest der laufenden Amtszeit.
Die aktuelle Amtszeit der Delegierten zur Bundesversammlung endet vorzeitig im
Mai 2027 anstatt im Mai 2028.
Begründung
Im Rahmen der Urabstimmung wurde die Abstimmungsfrage zum Grundmandat angenommen. Dadurch wird diese Regelung in der Satzung des Bundesverbandes angepasst. Der neue § 14 Abs. 2 lautet:
Verfügt ein Kreisverband über lediglich eine*n Delegierte*n, so kann dieser Platz entsprechend § 1 Abs. 2 des Frauenstatuts für die betreffende Bundesversammlung freigegeben werden.
Eine Freigabe für zwei zeitlich folgende Versammlungen ist ausgeschlossen.
Die Möglichkeit zur Freigabe tritt für die Kreisverbände, die mit den Buchstaben A-G beginnen, unmittelbar,
für die Kreisverbände beginnend mit dem Buchstaben H-O ab dem Jahr 2027 und für die Kreisverbände, die mit den Buchstaben P-Z beginnen, ab dem Jahr 2028 in Kraft.
In Kombination mit dem Frauenstatut bedeutet das:
- Das Grundmandat ist ein Frauenplatz.
- Das Grundmandat kann für nicht-weibliche Mitglieder freigegeben werden, allerdings nicht für zwei aufeinanderfolgende Versammlungen, also Jahre.
Da der Kreisverband Lindau aktuell und auf absehbare Zeit keine über das Grundmandat hinausgehende Anzahl an Delegierten zur Bundesversammlung stellt und stellen wird, ist er von diesen Regelungen direkt betroffen.
Um den potenziell jährlich wechselnden Gegebenheiten Rechnung zu tragen, sollten die Amtszeiten der Delegierten zur Bundesversammlung, abweichend von anderen Amtszeiten, nur noch 1 Jahr betragen. Damit einhergend ist die vorzeitige Beendigung der aktuellen Amtszeit der Delegierten zur Bundesversammlung nach 1 Jahr seit der letzten ordentlichen Wahl, also zum Mai 2027.
Unterstützer*innen
- Petra Karcher
