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            <title>Mitgliederversammlung des grünen Kreisverbandes Lindau: Alles</title>
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                <title>Mitgliederversammlung des grünen Kreisverbandes Lindau: Alles</title>
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                        <title>A1: Änderung der Satzung und der Geschäftsordnung des Kreisverbandes</title>
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                        <author>Kreisvorstand (dort beschlossen am: 30.04.2026)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mitgliederversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Satzung des Kreisverbandes wird gemäß den in Anlage 1 aufgeführten Änderungen angepasst.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Geschäftsordnung des Kreisverbandes wird gemäß den in Anlage 2 aufgeführten Änderungen angepasst.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Der Kreisvorstand wird beauftragt, die beschlossenen Änderungen in die entsprechenden Dokumente einzuarbeiten und die aktualisierten Fassungen den Mitgliedern zeitnah zugänglich zu machen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Abweichend von den bisherigen Wahlterminen werden die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Änderungen laufenden Amtszeiten einmalig bis zu den nächsten ordentlichen Wahlterminen im Mai 2027 (Kreisvorstand) bzw. Mai 2028 (Delegierte) gemäß § 4 Abs. 11 der Geschäftsordnung verlängert. Diese Regelung dient ausschließlich der Umstellung des Wahlturnus.</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die vorgeschlagenen Änderungen dienen der Vereinheitlichung und Klarstellung der Regelwerke sowie der besseren praktischen Handhabbarkeit im Kreisverband. Im Einzelnen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="1"><li><strong>Vereinheitlichung von Begriffen</strong><br>
Die Umbenennung zentraler Gremien („Kreisversammlung“, „Kreisvorstand“, „Kreisarbeitsgemeinschaften“) erfolgt zur Angleichung an die Bezeichnungen der höheren Gliederungen (Bezirks-, Landes- und Bundesverband). Dies verbessert die Verständlichkeit innerhalb der Partei.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="2"><li><strong>Regelungen zur Kreisversammlung</strong><br>
Die Aufgaben der Kreisversammlung werden ausdrücklich in der Satzung festgehalten und damit transparenter gemacht. Zudem wird eine Mindestteilnehmerzahl für die Beschlussfähigkeit eingeführt, deren Überprüfung jedoch nur auf Antrag erfolgt. Dadurch wird einerseits demokratische Legitimation abgesichert, andererseits die Arbeitsfähigkeit der Versammlung gewährleistet.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="3"><li><strong>Stärkung innerparteilicher Demokratie</strong><br>
Die Möglichkeit zur Einberufung außerordentlicher Kreisversammlungen wird klargestellt und damit die Mitwirkungsrechte der Mitglieder gestärkt. Zugleich werden Antragsverfahren durch den Wegfall des Unterstützungsquorums für Anträge von Gremien praxisnäher gestaltet.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="4"><li><strong>Vereinheitlichung und Präzisierung von Wahlverfahren</strong><br>
Die Regelungen zu Wahlen werden systematisch in die Geschäftsordnung überführt und vereinheitlicht, sodass sie für verschiedene Wahlarten (insbesondere Kreisvorstand und Delegierte) gleichermaßen gelten. Dabei erfolgt eine Angleichung an gängige und bewährte Wahlverfahren, was die Nachvollziehbarkeit erhöht.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="5"><li><strong>Einführung eines einheitlichen Wahlturnus</strong><br>
Die Festlegung eines festen Wahltermins im Mai schafft bessere organisatorische Rahmenbedingungen und erhöht die Beteiligungsmöglichkeiten der Mitglieder. Hintergrund ist insbesondere die bisherige Praxis im Januar, die zuletzt witterungsbedingt zu erheblichen Einschränkungen der Teilnahme geführt hat. Die damit verbundene einmalige Umstellung der Amtszeiten wird gesondert im Beschluss geregelt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="6"><li><strong>Anpassungen zur Organisation des Kreisvorstands</strong><br>
Die bisherige Quotierung der Beisitzer*innen entfällt, da die notwendige Quotierung des Gesamtvorstands bereits durch das Frauenstatut sichergestellt ist. Stattdessen wird festgehalten, dass der Vorstand nur dann arbeitsfähig bleibt, solange ihm mindestens eine Frau angehört.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="7"><li><strong>Klarstellung zu grundlegenden Strukturfragen</strong><br>
Ein Beschluss über die Auflösung des Kreisverbandes bedarf künftig zusätzlich der Bestätigung durch eine Urabstimmung der Mitglieder. Damit wird die Tragweite solcher Entscheidungen angemessen abgesichert.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="8"><li><strong>Sicherstellung von Transparenz</strong><br>
Bereits gelebte Praxis – wie die verpflichtende Protokollierung von Versammlungen – wird verbindlich festgeschrieben. Zudem wird klargestellt, dass Änderungen von Satzung und Geschäftsordnung unmittelbar in Kraft treten, um etwa Wahlen noch in derselben Versammlung nach neuen Regelungen durchführen zu können.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Änderungen wurden sorgfältig ausgearbeitet und sind in den Anlagen im Detail dargestellt.</p></div></div><h2>Anhang</h2><iframe class="pdfViewer" src="/kmv/anderung-der-satzung-und-der-geschaftsordnung-des-kreisverbandes-64143/embeddedpdf?file=%2Fkmv%2Fanderung-der-satzung-und-der-geschaftsordnung-des-kreisverbandes-64143%2Fviewpdf%3FsectionId%3D59034"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 30 Apr 2026 23:33:50 +0200</pubDate>
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                        <title>A1: Änderung der Satzung und der Geschäftsordnung des Kreisverbandes</title>
                        <link>https://gruene-lindau.antragsgruen.de/kmv/motion/101604</link>
                        <author>Kreisvorstand (dort beschlossen am: 27.04.2026)</author>
                        <guid>https://gruene-lindau.antragsgruen.de/kmv/motion/101604</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mitgliederversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Satzung des Kreisverbandes wird gemäß den in Anlage 1 aufgeführten Änderungen angepasst.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Geschäftsordnung des Kreisverbandes wird gemäß den in Anlage 2 aufgeführten Änderungen angepasst.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Der Kreisvorstand wird beauftragt, die beschlossenen Änderungen in die entsprechenden Dokumente einzuarbeiten und die aktualisierten Fassungen den Mitgliedern zeitnah zugänglich zu machen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Abweichend von den bisherigen Wahlterminen werden die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Änderungen laufenden Amtszeiten einmalig bis zu den nächsten ordentlichen Wahlterminen im Mai 2027 (Kreisvorstand) bzw. Mai 2028 (Delegierte) gemäß § 4 Abs. 11 der Geschäftsordnung verlängert. Diese Regelung dient ausschließlich der Umstellung des Wahlturnus.</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die vorgeschlagenen Änderungen dienen der Vereinheitlichung und Klarstellung der Regelwerke sowie der besseren praktischen Handhabbarkeit im Kreisverband. Im Einzelnen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="1"><li><strong>Vereinheitlichung von Begriffen</strong><br>
Die Umbenennung zentraler Gremien („Kreisversammlung“, „Kreisvorstand“, „Kreisarbeitsgemeinschaften“) erfolgt zur Angleichung an die Bezeichnungen der höheren Gliederungen (Bezirks-, Landes- und Bundesverband). Dies verbessert die Verständlichkeit innerhalb der Partei.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="2"><li><strong>Regelungen zur Kreisversammlung</strong><br>
Die Aufgaben der Kreisversammlung werden ausdrücklich in der Satzung festgehalten und damit transparenter gemacht. Zudem wird eine Mindestteilnehmerzahl für die Beschlussfähigkeit eingeführt, deren Überprüfung jedoch nur auf Antrag erfolgt. Dadurch wird einerseits demokratische Legitimation abgesichert, andererseits die Arbeitsfähigkeit der Versammlung gewährleistet.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="3"><li><strong>Stärkung innerparteilicher Demokratie</strong><br>
Die Möglichkeit zur Einberufung außerordentlicher Kreisversammlungen wird klargestellt und damit die Mitwirkungsrechte der Mitglieder gestärkt. Zugleich werden Antragsverfahren durch den Wegfall des Unterstützungsquorums für Anträge von Gremien praxisnäher gestaltet.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="4"><li><strong>Vereinheitlichung und Präzisierung von Wahlverfahren</strong><br>
Die Regelungen zu Wahlen werden systematisch in die Geschäftsordnung überführt und vereinheitlicht, sodass sie für verschiedene Wahlarten (insbesondere Kreisvorstand und Delegierte) gleichermaßen gelten. Dabei erfolgt eine Angleichung an gängige und bewährte Wahlverfahren, was die Nachvollziehbarkeit erhöht.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="5"><li><strong>Einführung eines einheitlichen Wahlturnus</strong><br>
Die Festlegung eines festen Wahltermins im Mai schafft bessere organisatorische Rahmenbedingungen und erhöht die Beteiligungsmöglichkeiten der Mitglieder. Hintergrund ist insbesondere die bisherige Praxis im Januar, die zuletzt witterungsbedingt zu erheblichen Einschränkungen der Teilnahme geführt hat. Die damit verbundene einmalige Umstellung der Amtszeiten wird gesondert im Beschluss geregelt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="6"><li><strong>Anpassungen zur Organisation des Kreisvorstands</strong><br>
Die bisherige Quotierung der Beisitzer*innen entfällt, da die notwendige Quotierung des Gesamtvorstands bereits durch das Frauenstatut sichergestellt ist.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="7"><li><strong>Klarstellung zu grundlegenden Strukturfragen</strong><br>
Ein Beschluss über die Auflösung des Kreisverbandes bedarf künftig zusätzlich der Bestätigung durch eine Urabstimmung der Mitglieder. Damit wird die Tragweite solcher Entscheidungen angemessen abgesichert.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="8"><li><strong>Sicherstellung von Transparenz</strong><br>
Bereits gelebte Praxis – wie die verpflichtende Protokollierung von Versammlungen – wird verbindlich festgeschrieben. Zudem wird klargestellt, dass Änderungen von Satzung und Geschäftsordnung unmittelbar in Kraft treten, um etwa Wahlen noch in derselben Versammlung nach neuen Regelungen durchführen zu können.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Änderungen wurden sorgfältig ausgearbeitet und sind in den Anlagen im Detail dargestellt.</p></div></div><h2>Anhang</h2><iframe class="pdfViewer" src="/kmv/motion/101604/embeddedpdf?file=%2Fkmv%2Fmotion%2F101604%2Fviewpdf%3FsectionId%3D59034"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 29 Apr 2026 21:22:34 +0200</pubDate>
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